2015-04-14 - Gegenwind für die Nuklear-Lobby

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Quelle: japantoday.com

Der Gerichtshof des Bezirks Fukui verhängte am Dienstag ein Unterlassungsurteil bezüglich der Wiederinbetriebnahme zweier Reaktoren von Kansai Electric Power. Bei den betroffenen Reaktoren handelt es sich um Nummer 3 und 4 der Takahama-Anlage, deren Sicherheitsstandards sowie Evakuierungsmaßnahmen als zu gering beziehungsweise nicht glaubwürdig eingestuft wurden. Zudem befinden sich die beiden Reaktoren auf einem Gebiet, dessen Erdbebengefahr unterschätzt wird.

 

Kansai Electric Power kündigte daraufhin an, dass sie Berufung einlegen wollen. Allerdings könnte dies den Betreiber Monate, womöglich Jahre an Zeit und Billionen an Yen kosten. Ursprünglich sollten die betroffenen Reaktoren noch im Laufe diesen Jahres wieder hochgefahren werden.

 

Dies ist bereits der zweite Gerichtsentscheid gegen das Unternehmen innerhalb eines Jahres. Das Richtergremium, welches sich zur Urteilsverhängung entschied, wurde geleitet vom Richter Hideaki Higuchi, welcher als Querdenker in der sonst sehr konservativen japanischen Justiz gilt. Im Mai vergangenen Jahres verhinderte er bereits schon einmal die Wiederinbetriebnahme einer Anlage von Kansai Electric.

 

Kansai Electric Power galt einst als der vertrauenswürdigste Energielieferant des Landes.