2012-05-09 - „Resident Card“ bald auch für Ausländer

Geschrieben von Bettina
Quelle: Asienspiegel

Ab dem 9. Juli 2012 werden ansässige Ausländer in Japan auch eine sogenannte „Resident Card“ bekommen. Sie wird den Vermerk der Nationalität beinhalten. Damit erhalten Ausländer den Eingang in das gängige System des Einwohnerregisters.

Die „Alien Registration Card“ (Gaikoku Toroku Shomei), im Volksmund auch Gaijin-Card (Ausländer-Karte) genannt, wird abgeschafft. Diese Karte hatte jeder, der längere Zeit in Japan lebte, erhalten. Sie ermöglichte ein Bankkonto zu eröffnen, ein Handy zu erwerben oder einen Führerschein zu beantragen. Doch war das System mit der Ausländer-Karte stets abgekoppelt vom japanischen Familienregister (koseki) oder der Meldebescheinigung (juminhyo). Das soll jetzt jedoch anders werden.

Mit der „Resident Card“ können Ausländer mit japanischem Ehepartner künftig auch in einem Familienregister eingetragen werden.

Generell soll das Leben als Ausländer damit etwas angenehmer werden. Die Gänge zum Immigrationsbüro sollen entschieden reduziert werden. Die Aufenthaltszeiten der meisten Visumskategorien sollen von drei auf fünf Jahre angehoben werden und auch Studenten sollen nun Bewilligungen von bis zu vier Jahren und drei Monaten erhalten. Außerdem sollen Ausländer aus- und innerhalb eines Jahres wieder einreisen können, ohne das ihr gültiges Visum automatisch abläuft.