2016-05-09 - Vagina-Künstlerin zu Geldstrafe verurteilt

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Quelle: japantimes.co.jp

Im Falle des Vagina-Kajaks, über den wir bereits mehrfach berichteten, wurde nun ein Urteil gesprochen: Die Künstlerin Megumi Igarashi konnte nicht für ihr vaginaförmiges Kajak belangt werden, da dieses aufgrund seiner bunten Lackierung als Pop-Art bezeichnet werden kann und die „Gefahr“, durch seine Optik sexuell zu stimulieren, zu gering sei.

 

Allerdings muss Igarashi dennoch eine Strafe in Höhe von 400,000 Yen (ca. 3.270 Euro) für die im Internet verbreiteten Daten zum Nachbau ihres Kajaks zahlen. Die 44jährige Künstlerin hat bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Igarashi sagt: „Das Gericht befand meine Kunst als okay, da sie nicht wie eine echte Vagina aussieht. Doch das bedeutet, dass Genitalien noch immer als obszöne Objekte angesehen werden.

 

In diesem Zusammenhang erscheint am Dienstag in den USA und Kanada das Buch „What is obscenity?“ unter Igarashis Künstlernamen Rokudenashiko. Das Buch wird in englischer Sprache erhältlich sein.